Ihre Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Viersen

Unterstützung vom Wirtschaftsjurist

In Unternehmen gibt es vielfältige Herausforderungen, die einer guten rechtlichen Beratung bedürfen. Fragen des Wirtschaftsrecht stellen sich von der Gründung bis zur Forderungsdurchsetzung über die Frage der Sanierungsberatung bis zur Insolvenzbegleitung.

Rechtsanwalt Steffen Hahn, Anwalt in unserer Rechtsanwaltkanzlei in Viersen, hat den Abschluss als Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) erlangt und berät vor diesem Hintergrund engagiert insbesondere mittelständische Unternehmen in allen Fragen im Wirtschaftsrecht. Er ist zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die Kanzlei Hahn aus Viersen steht an Ihrer Seite.
Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie einen Termin:

0 21 62 – 571 57 00
info@kanzlei-hahn.net

Teilbereiche des Wirtschaftsrechts,
in denen wie Sie unterstützen

Unternehmensgründungen

Beratung bei der Neugründung Ihres Unternehmens.

Vertragsrecht

Beratung rund um die Ausgestaltung von Verträgen wie z. B. AGBs.

Forderungen

Unterstützung bei der Forderungsdurchsetzung und Forderungsabwehr.

Gesellschafter­streitig­keiten

Beratung und Mediation bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einer Personengesellschaft.

Gesellschaftsrechtliche Auflösungsklage

Gerichtliche Durchsetzung von gesellschafts­rechtlichen Auflösungs­klagen.

Geschäftsführungs­entziehung

Geschäfts­führungs­entziehungs­klagen und Vertretungs­macht­entziehungs­klagen.

Handelsrecht

Kompetente Beratung und Unterstützung im vielfältigen Handelsrecht.

Arbeitsrecht

Wir beraten, vertreten und schulen Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer hinsichtlich Kündigungsschutz, Datenschutz und mehr

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Steffen Hahn

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Rechtsanwalt Steffen Hahn

Kontakt

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Beratung für Unternehmens­gründer und Start-ups

Die Beratung von Unternehmensgründern umfasst vor allem

  • die Wahl der geeigneten Rechtsform,
  • die Beachtung formeller Gründungserfordernisse und
  • die Gestaltung der Gesellschaftsverträge.

Es ist eine schwerwiegende Entscheidung, ob der Unternehmer als Einzelkaufmann, in Form einer GmbH, einer UG, einer GmbH & Co. KG, einer AG, oder auch mit anderen in einer GbR, OHG oder KG tätig werden möchte.

Hier stellen sich völlig verschiedene Wege dar, was die Fragen der persönlichen Haftung, der Zuordnung von Vermögensgegenständen, die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen, Geschäftsführung und Vertretung, Kapitalbeschaffung und natürlich steuerliche Fragen angeht.

All dies muss vor der Gründung eines Unternehmens mit Blick auf die Tätigkeiten und beteiligten Personen bedacht und sorgfältig diskutiert sowie im nächsten Schritt umgesetzt werden.

Gerne steht Ihnen Steffen Hahn als Wirtschaftsjurist beratend bei der Neugründung eines Unternehmens an Ihrer Seite. Wir beraten Sie vor Ort in Viersen, bei Ihnen im Unternehmen oder auch gerne per Telefon.

Beratung zur Gestaltung von Verträgen

Bei der Gestaltung von Verträgen sind zwingend die §§ 305-310 BGB, insbesondere die Grundsätze der Klauselverbote nach §§ 308, 309 BGB, des Verbotes der sogenannten geltungserhaltenden Reduktion und der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 2 BGB zu beachten.

Konkret geht es darum, mögliche Kollisionen mit dem Gesetz zu finden und zu prüfen, ob die Interessenlage noch die Wirksamkeit der gewünschten Regel gestattet oder nicht. Hierzu gibt es natürlich auf vielen speziellen Gebieten des Wirtschaftsrechts umfassende Einzelrechtsprechung, die es zu befolgen gilt.

Wir beraten Sie kompetent bei der Ausgestaltung Ihrer Verträge. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Internet AGB
  • Arbeitsverträge
  • Gewerberaummiete
  • Verträge mit Handelsvertretern
  • und vieles mehr.
Wirtschaftrecht und Verträge - Anwalt Hahn in Viersen
Kompetente Beratung im Wirtschaftsrecht und zu der Gestaltung von Verträgen

Beratung und Vertretung von Unternehmen in der Durchsetzung oder der Abwehr von Forderungen

Die Forderungsdurchsetzung und deren Abwehr kann alle Gebiete des Zivilrechts betreffen, zum Beispiel:

  • klassischerweise Werkverträge (Bauleistungen ggf. unter Berücksichtigung der VOB Bau),
  • Kaufverträge,
  • Mängelstreitigkeiten,
  • Lieferbeziehungen,
  • aber auch die Fragen der Produkthaftung und sonstige Schadensersatzforderungen.

Wir beraten Sie kompetent und persönlich. Vereinbaren Sie einen Termin!

Beratung bei Gesellschafter­streitig­keiten

Bei Personengesellschaften bilden die Gesellschafter die Säulen des Unternehmens, die in enger persönlicher Verbundenheit zusammenarbeiten müssen, um den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu garantieren. Es gilt die Grundregel: Wer bezahlt, nimmt auch Einfluss.

Bei Streitigkeiten kann es schnell passieren, dass die Eskalationsspirale Schritt für Schritt genommen wird und immer größere Risiken für den wirtschaftlichen Erfolg entstehen. Als Beratungsleistungen kommen an dieser Stelle die Moderation, Begleitung, Mediation in Frage. Wichtig zu prüfen ist zum Beispiel, ob eine Schieds- oder Mediationsvereinbarung im Gesellschaftsvertrag besteht oder ein sonstiges Schiedsverfahren vorrangig zu suchen ist.

Juristisch kann Einfluss auf die Einberufung der Gesellschaftsversammlung genommen, hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens bei Beschlüssen beraten, Beschlussmängel können gelten gemacht und weitere Rechte (Jahresabschluss und Gewinnverteilung, Abfindung) können durchgesetzt werden.

Beratung im Wirtschaftsrecht und Mediation
Wir beraten Sie auch bei Gesellschafter­streitigkeiten

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Gerichtliche Durchsetzung von gesellschafts­rechtlichen Auflösungs­klagen

Die gesellschaftsrechtliche Auflösungsklage ist eine Gestaltungsklage, deren Wirkung mit Rechtskraft eintritt. Bei der OHG hat jeder Gesellschafter das Klagerecht, auch der Kommanditist und bei der GmbH & Co. KG auch die GmbH. Im Falle der OHG kommt die Auflösungsklage etwa im Falle der Verletzung wesentlicher nach dem Gesellschaftsvertrag obliegender Verpflichtungen durch einen anderen Gesellschafter in Frage, § 133 Abs. 2 HGB.

Im Falle der GmbH kann etwa eine Auflösungsklage in Betracht kommen, wenn sich aus den innergesellschaftlichen Verhältnissen ergibt, dass ein Konflikt zweier gleich starker Gesellschaftergruppen eine für das Unternehmen erforderliche Willensbildung verhindert. Die Auflösung der GmbH durch Urteil richtet sich insofern nach § 61 GmbHG. Spannend ist, dass der Grad des Verschuldens an der Zerrüttung seitens des Auflösungsklägers eine Auflösungsklage ggf. verhindern kann.

Geschäfts­führungs­entziehungs­klagen und Vertretungs­macht­entziehungs­klagen

Die Geschäftsführungs­entziehung und die Entziehung der Vertretungsmacht werden bei dem Grundmodell für eine Personengesellschaft, der OHG, nach §§ 117, 127 HGB durchgeführt und in der Regel miteinander verbunden. In beiden Fällen muss ein wichtiger Grund hierzu, sprich etwa eine grobe Pflichtverletzung des Geschäftsführenden, die das Verhältnis zu den übrigen Gesellschaftern zu ihm nachhaltig zerstört hat.

Beispielsweise die hartnäckige Nichtbeachtung der Mitwirkungsrechte anderer Gesellschafter. Andererseits kann auch die dauernde Krankheit ein Grund sein, die Geschäftsführung und Vertretung zu entziehen. Stets muss der Verhältnismäßigkeits­grundsatz beachtet werden.

Bestens beraten im Handelsrecht

Das Handelsrecht modifiziert das allgemeine Zivilrecht mit bestimmten, enorm wichtigen Sonderregelungen. Etwa zu Fragen

  • der Bedeutung des Handelsregisters (Publizitätspflicht bestimmter Tatsachen des Geschäftsverkehrs),
  • des Firmenerwerbs und der Firmenfortführung,
  • von Wettbewerbsverboten,
  • des Handelsvertreterrechts,
  • der Prokura-Erteilung und des Umfangs einer Prokura,
  • der Fortsetzung einer Personengesellschaft mit dem Erben des Gesellschafters,
  • des Handelsgeschäfts (Kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Rügeobliegenheit im kaufmännischen Geschäftsverkehr) und
  • des Kommissionsgeschäfts sowie
  • des Frachtgeschäfts und Lagergeschäfts.

In all diesen Fragestellungen des Wirtschaftsrechts steht Ihnen Steffen Hahn als Wirtschaftsjurist gerne zur Seite.

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kompetent beraten und vertreten

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Steffen Hahn

Kanzlei Hahn
Heimbachstraße 40
41747 Viersen

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